Allgemeine Geschäftsbedingungen

Uwe Nölke Businessfotografie
Amtstraße 29a
19055 Schwerin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.


1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen, Lieferungen und Einräumungen von Nutzungsrechten von Uwe Nölke Businessfotografie, nachfolgend „Fotograf“ genannt.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
  3. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Projektbriefing gehen diesen AGB vor.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Vertrag sind mindestens in Textform abzugeben, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

2. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Auftrags sind das konkrete Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls das abgestimmte Briefing.
  4. Der Fotograf erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Künstlerische und technische Gestaltungsfreiheit bleibt vorbehalten, sofern keine verbindlichen Vorgaben ausdrücklich vereinbart wurden.
  5. Der Fotograf wählt die zur Lieferung bestimmten Aufnahmen aus. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen, von Rohdaten, RAW-Dateien, Kontaktbögen, Arbeitsdateien oder nicht ausgewählter Motive besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
  6. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Fotografen nicht zu vertretender Umstände verlängern die Leistungsfrist angemessen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Freigaben, Ansprechpartner, Zugänge, Räume, Gegenstände und organisatorischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitstehen.
  2. Der Auftraggeber benennt auf Wunsch des Fotografen einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, der Freigaben verbindlich erteilen kann.
  3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen, Genehmigungen und Rechte Dritter rechtzeitig einzuholen, insbesondere Hausrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzfreigaben sowie Model- oder Property-Releases, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  4. Verzögerungen, Zusatzaufwand oder Mehrkosten, die aus unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Fremdleistungen und Produktion mit Dritten

  1. Soweit für die Durchführung des Auftrags Fremdleistungen erforderlich oder zweckmäßig sind, kann der Fotograf diese im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder im eigenen Namen beauftragen.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, entscheidet der Fotograf nach pflichtgemäßem Ermessen über Auswahl und Einsatz von Assistenzen, Visagisten, Stylisten, Models, Retuscheuren, Studios, Technik- und sonstigen Produktionsdienstleistern.
  3. Fremdkosten und Nebenkosten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot als enthalten ausgewiesen sind.

5. Honorar, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

  1. Das Honorar ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuell getroffenen Vereinbarung. Es kann als Stundenhonorar, Tagessatz, Pauschale, Produktionshonorar oder Nutzungshonorar vereinbart werden.
  2. Nebenkosten, insbesondere für Reise, Fahrten, Unterkunft, Spesen, Parken, Versand, Requisiten, Studiomiete, Assistenz, Styling, Retusche, Composing, Datenhandling, Nutzungsrechte Dritter oder besondere Produktionsaufwände, werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Mehraufwand aufgrund nachträglicher Änderungswünsche, zusätzlicher Briefings, Wiederholungen, Wartezeiten, Produktionsunterbrechungen oder Verlängerungen des Shootings wird zusätzlich nach den vereinbarten Sätzen berechnet.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  5. Der Fotograf ist berechtigt, bei umfangreicheren Produktionen angemessene Abschlagszahlungen oder Vorschüsse zu verlangen.
  6. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  7. Rechnungen können auch elektronisch übermittelt werden.
  8. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regelungen.

6. Terminverschiebung, Stornierung und Ausfallhonorar

  1. Wird ein bestätigter Termin auf Wunsch des Auftraggebers verschoben oder storniert, informieren sich die Parteien hierüber möglichst frühzeitig und stimmen, soweit möglich, zunächst einen Ersatztermin ab.
  2. Kann der Termin nicht verlegt werden und entsteht dem Fotografen hierdurch ein Ausfall, kann er ein angemessenes Ausfallhonorar verlangen.
  3. Das Ausfallhonorar beträgt, bezogen auf das vereinbarte Produktionshonorar:
  • bis 5 Arbeitstage vor dem Termin: 25 %
  • bis 2 Arbeitstage vor dem Termin: 40 %
  • bis 1 Arbeitstag vor dem Termin oder bei Absage am Produktionstag: 60 %
  1. Bereits angefallene Fremd-, Reise-, Vorbereitungs- und sonstige Nebenkosten sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
  2. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  3. Muss ein Termin aus Gründen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, behördlicher Anordnung, extremer Witterung oder vergleichbarer, vom Fotografen nicht zu vertretender Umstände verschoben werden, werden die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin abstimmen. Bereits entstandene und nicht stornierbare Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

7. Lieferung, Datenbereitstellung und Mängelrüge

  1. Der Fotograf liefert die vertraglich geschuldeten Bilder in der vereinbarten Auswahl, Bearbeitungsstufe, Dateiform und Auflösung.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
  3. Download-Links, Online-Galerien oder vergleichbare digitale Bereitstellungen können zeitlich befristet sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Daten unverzüglich zu sichern.
  4. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung in Textform zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Entdeckung in Textform zu rügen.
  5. Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gelten die Leistungen insoweit als genehmigt.
  6. Bei berechtigten Mängeln ist der Fotograf zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.

8. Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erhält an den gelieferten Bildern die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Vereinbarung bezeichneten Nutzungsrechte.
  2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation. Dieses umfasst insbesondere die Nutzung auf Websites, in Social Media, in Präsentationen, Broschüren, Geschäftsberichten, Stellenanzeigen, Pressearbeit und vergleichbaren Kommunikationsmitteln des eigenen Unternehmens.
  3. Das Nutzungsrecht gilt im Zweifel nicht exklusiv.
  4. Die Weitergabe der Bilder an vom Auftraggeber beauftragte Agenturen, Grafiker, Webdesigner, Media-Dienstleister, Druckereien oder Presseverteiler ist im für den Vertragszweck erforderlichen Umfang zulässig, sofern die Nutzung ausschließlich für den Auftraggeber erfolgt.
  5. Eine Nutzung durch Dritte zu eigenen Zwecken sowie die entgeltliche Weiterlizenzierung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  6. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist zusätzlich zu vergüten und bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
  7. Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen aus dem jeweiligen Auftrag auf den Auftraggeber über.

9. Bearbeitung, Veränderung und Urheberbenennung

  1. Die gelieferten Bilder dürfen im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks verwendet und in einem hierfür üblichen Umfang bearbeitet werden.
  2. Zulässig sind insbesondere übliche Anpassungen an Layouts und Formate, technische Optimierungen, Größenanpassungen, moderate Ausschnitte sowie farbliche und tonale Anpassungen, soweit dadurch die berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Fotografen nicht beeinträchtigt werden.
  3. Weitergehende inhaltliche, gestalterische oder technische Veränderungen, insbesondere Composings, verfälschende Retuschen, KI-basierte Bearbeitungen, Überlagerungen, Montagen oder sinnentstellende Zuschnitte, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
  4. Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen bleiben unberührt.
  5. Eine Urheberbenennung erfolgt, soweit branchenüblich oder vertraglich vereinbart, in angemessener Form. Im üblichen Unternehmens- und Werbekontext ist eine Benennung nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Eigenwerbung des Fotografen

  1. Der Fotograf ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Bilder für eigene Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf seiner Website, in Portfolios, Präsentationen, Social-Media-Kanälen, Wettbewerben, Ausstellungen und Fachveröffentlichungen.
  2. Dies gilt nicht, soweit berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Teilt der Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss mit, dass eine Veröffentlichung ganz oder teilweise nicht gewünscht ist, werden die Parteien hierzu eine angemessene Regelung treffen. Eine Sperrfrist oder ein Verzicht auf Eigenwerbung kann gesondert vereinbart werden.

11. Archivierung

  1. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, produzierte Daten, Bilddateien oder sonstige Arbeitsunterlagen dauerhaft zu archivieren, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Der Auftraggeber ist selbst für die ordnungsgemäße und langfristige Sicherung der gelieferten Daten verantwortlich.

12. Haftung, Rechte Dritter und Freistellung

  1. Der Fotograf haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Fotografen bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Für den rechtlichen Bestand der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Vorlagen, Marken, Logos, Designs, Texte, Locations, Gegenstände oder Personenfreigaben trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
  5. Der Auftraggeber stellt den Fotografen auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber veranlassten oder zu vertretenden Rechtsverletzung resultieren. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
  6. Der Fotograf haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der konkreten Veröffentlichung oder werblichen Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung als Leistung vereinbart wurde.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. Personenbezogene Daten werden vom Fotografen im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet.
  2. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Fotografen.
  3. Beide Parteien behandeln vertrauliche kaufmännische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit diese nicht offenkundig sind.

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist Schwerin.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Schwerin. Der Fotograf bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Schwerin im Februar 2026